Aufgaben eines Betriebrates


  • Der Betriebsrat ist die Interessenvertretung für alle ArbeitnehmerInnen eines Betriebes.
  • Vertretung der ArbeitnehmerInnen gegenüber dem Arbeitgeber
  • Überwachung der Einhaltung geltender Gesetze, Verordnungen, Unfallverhütungsvorschriften, Tarifverträgen und Betriebsvereinbarungen
  • Anregungen entgegennehmen und bearbeiten
  • Auskünfte über den Stand der Dinge im Betrieb erteilen
  • Beachtung der besonderen Lage der Schwerbehinderten und sonstiger Schutzbedürftiger im Betrieb
  • Förderung der Eingliederung von ArbeitnehmerInnen ausländischer Herkunft

Der Betriebsrat bestimmt folgende Fragen mit

  • Arbeitszeit
  • betriebliche Lohngestaltung
  • Aufstellung allgemeiner Urlaubsgrundsätze und des Urlaubsplanes, technische Anlagen zur Überwachung von Leistung und Verhalten der Arbeitnehmer
  • Unfallverhütung
  • Gestaltung von betrieblichen Sozialeinrichtungen
  • bei Einschränkungen, Stilllegung und Verlagerung des Betriebes kann der Betriebsrat die Aufstellung eines Sozialplanes erzwingen, in dem die wirtschaftlichen Nachteile für die ArbeitnehmerInnen ausgeglichen oder abgemildert werden.
  • Fragen der Berufsbildung im Betrieb; Überwachung der Ausbildung
  • Vorschlag von Betriebsferien
  • Veränderung der täglichen Arbeitszeit
  • Einführung einer Personalplanung
  • Vorschläge zur Beschäftigungssicherung
  • Änderung bestehender Regelungen
  • Erstmalige Einführung einer betrieblichen Regelung. z.B. Der Betriebsrat schlägt erstmalig eine Parkplatzordnung, ein Rauchverbot oder Grundsätze für ein betriebliches Vorschlagswesen vor.