Der Betriebsrat ist die Interessenvertretung für alle ArbeitnehmerInnen eines Betriebes.
Vertretung der ArbeitnehmerInnen gegenüber dem Arbeitgeber
Überwachung der Einhaltung geltender Gesetze, Verordnungen, Unfallverhütungsvorschriften, Tarifverträgen und Betriebsvereinbarungen
Anregungen entgegennehmen und bearbeiten
Auskünfte über den Stand der Dinge im Betrieb erteilen
Beachtung der besonderen Lage der Schwerbehinderten und sonstiger Schutzbedürftiger im Betrieb
Förderung der Eingliederung von ArbeitnehmerInnen ausländischer Herkunft
Der Betriebsrat bestimmt folgende Fragen mit
Arbeitszeit
betriebliche Lohngestaltung
Aufstellung allgemeiner Urlaubsgrundsätze und des Urlaubsplanes, technische Anlagen zur Überwachung von Leistung und Verhalten der Arbeitnehmer
Unfallverhütung
Gestaltung von betrieblichen Sozialeinrichtungen
bei Einschränkungen, Stilllegung und Verlagerung des Betriebes kann der Betriebsrat die Aufstellung eines Sozialplanes erzwingen, in dem die wirtschaftlichen Nachteile für die
ArbeitnehmerInnen ausgeglichen oder abgemildert werden.
Fragen der Berufsbildung im Betrieb; Überwachung der Ausbildung
Vorschlag von Betriebsferien
Veränderung der täglichen Arbeitszeit
Einführung einer Personalplanung
Vorschläge zur Beschäftigungssicherung
Änderung bestehender Regelungen
Erstmalige Einführung einer betrieblichen Regelung. z.B. Der Betriebsrat schlägt erstmalig eine Parkplatzordnung, ein Rauchverbot oder Grundsätze für ein betriebliches Vorschlagswesen vor.